Si avia vestra proprias res quacumque ratione factas titulo liberalitatis in eum contra quem preces funditis contulit, quominus haec rata maneant, quod ex origine patris vel avi vestri descendunt, nihil prodest.
von lino.l am 28.02.2023
Wenn Ihre Großmutter Eigentum durch welche Methode auch immer, vermittels des Titels der Großzügigkeit, gegen denjenigen übertragen hat, gegen den Sie Gebete richten, so nützt es nichts, dass diese Dinge aus der Herkunft Ihres Vaters oder Großvaters stammen, damit sie gültig bleiben.
von ibrahim.b am 12.02.2014
Wenn Ihre Großmutter ihr eigenes Eigentum durch Schenkung an die Person übertragen hat, gegen die Sie Klage erheben, verhindert die Tatsache, dass diese Gegenstände ursprünglich von Ihrem Vater oder Großvater stammten, nicht die Gültigkeit der Schenkung.