Vice donatricis alio voluntate eius subscribente iure facta donatio non habebitur irrita.
von mayah838 am 20.09.2019
Eine Schenkung, die rechtmäßig erfolgt, wobei jemand anderes mit Einwilligung der Schenkenden deren Namen unterschreibt, wird nicht als ungültig betrachtet.
von kiara.947 am 10.02.2016
Eine Schenkung, die im Namen der Schenkerin von einer anderen Person mit deren Einwilligung rechtmäßig vorgenommen wird, soll nicht für ungültig erklärt werden.