Sed quia sane commodius erat singulas causas singulis appellationibus distingui, ideo quaedam non iure facta dicuntur, quaedam iure facta rumpi vel irrita fieri.
von katarina.973 am 21.07.2014
Da es jedoch zweckmäßiger war, verschiedene Fälle mit unterschiedlichen Begriffen zu unterscheiden, werden einige Handlungen als rechtswidrig bezeichnet, während andere, obwohl rechtmäßig ausgeführt, für ungültig erklärt oder aufgehoben werden können.
von christof.911 am 13.11.2021
Da es jedoch zweckmäßiger war, einzelne Fälle durch spezifische Begriffe zu unterscheiden, werden daher bestimmte Handlungen als nicht rechtmäßig bezeichnet, bestimmte rechtmäßige Handlungen als gebrochen oder für ungültig erklärt.