At cum eius heredes in solidum conveniendos non ambigitur, ne cum his solvendo factis experiri non possis, superstitiosam geris sollicitudinem.
von ole828 am 04.04.2023
Wenn jedoch unumstritten ist, dass seine Erben für den vollen Betrag in Anspruch genommen werden müssen, damit du später nicht Gefahr läufst, nicht gegen sie vorgehen zu können, hegst du eine übertriebene Besorgnis.
von luan.969 am 18.03.2014
Da es keinen Zweifel gibt, dass Sie die die Erben auf den vollständigen Betrag verklagen können, machen Sie sich unnötigerweise Sorgen, keine Rechtsschritte gegen sie einleiten zu können, sobald sie zahlungsfähig werden.