Nec maritus, licet post divortium in quantum facere possit condemnandus est, post idoneus factus, qui non reddiderat integrum, residuam probabiliter solutionem recusat.
von evelin.t am 04.09.2021
Ein Ehemann, der seine Schuld nicht vollständig beglichen hat, kann die verbleibende Summe nicht vernünftigerweise verweigern, selbst wenn er nach der Scheidung zunächst nur verpflichtet war, so viel zu zahlen, wie er konnte, und nunmehr finanziell stabil geworden ist.
von michel.941 am 07.06.2019
Der Ehemann kann nicht vernünftigerweise die verbleibende Zahlung verweigern, obwohl er nach der Scheidung zur Zahlung in dem Maße verurteilt wurde, wie er es vermag, und nachdem er zahlungsfähig geworden ist, wenn er zuvor nicht den vollständigen Betrag zurückgezahlt hatte.