Nam si pro ea dotem dedisti, hanc constante matrimonio ne consentiente quidem ipsa, matrimonio autem dissoluto invita repetere non potes.
von gustav915 am 03.02.2018
Denn wenn du ihr eine Mitgift gegeben hast, kannst du diese weder während der Ehe, auch nicht mit ihrer Zustimmung, noch nach Auflösung der Ehe gegen ihren Willen zurückfordern.
von yann.r am 25.05.2015
Wenn du eine Mitgift in ihrem Namen gegeben hast, kannst du diese nach der Scheidung nicht gegen ihren Willen zurückfordern, da du dies nicht einmal mit ihrer Zustimmung während der Ehe hättest tun können.