Quamdiu per facti quaestionem incertum est, utrumne secundum tabulas an ab intestato, et ex quo capite possessio sit delata, ne tibi tempus agnoscendae bonorum possessionis praefinitum cedat, superstitiosam geris sollicitudinem.
von Mathea am 31.08.2017
Du machst dir unnötige Sorgen um die Frist zur Geltendmachung deiner Erbrechte, während aufgrund der Sachlage unklar bleibt, ob die Erbfolge auf Grundlage eines Testaments oder kraft Gesetzes erfolgen soll und nach welcher Rechtsgrundlage der Besitzübergang zu erfolgen hat.
von aliya.r am 26.06.2018
Solange durch die Tatsachenfrage ungewiss ist, ob gemäß den Testamenten oder ab intestato, und aus welcher Rechtsgrundlage die Besitzergreifung übertragen wurde, tragen Sie eine überflüssige Besorgnis, dass Ihnen die Frist zur Anerkennung des Nachlassbesitzes ablaufen könnte.