Nobis tamen nihil incuriosum praetermissum est, sed nostris constitutionibus omnia corrigentes, contra tabulas quidem et secundum tabulas bonorum possessiones admisimus utpote necessarias constitutas, nec non ab intestato unde liberi et unde legitimi bonorum possessiones.
von anni.8837 am 23.09.2017
Wir haben nichts übersehen, sondern haben durch unsere Gesetze alles korrigiert, indem wir Erbansprüche sowohl gegen als auch gemäß Testamenten zugelassen haben - diese waren notwendig - sowie Erbansprüche von Kindern und rechtmäßigen Erben in Fällen, in denen kein Testament vorlag.
von keno.979 am 19.03.2014
Uns jedoch ist nichts unbeachtet geblieben, sondern indem wir mittels unserer Verfassungen alles korrigiert haben, haben wir Besitztümer sowohl entgegen als auch gemäß den Urkunden als notwendig etabliert zugelassen, sowie auch Erbbesitz von Todes wegen, sowohl von Kindern als auch von legitimen Erben.