Emancipata si non agnovit intra annum unde liberi bonorum possessionem, nullam ad heredes vindicationem successionis transmittere potuit.
von martha.831 am 27.07.2015
Wenn eine emanzipierte Frau dei Erbrechte ihrer Kinder nicht innerhalb eines Jahres geltend machte, konnte sie keinerlei Erbfolgerechte an ihre eigenen Erben weitergeben.
von alia954 am 20.11.2023
Eine emanzipierte Frau konnte, wenn sie innerhalb eines Jahres die Erbberechtigung der Kinder nicht anerkannte, keine Erbschaftsansprüche an ihre Erben übertragen.