Unde posteaquam apud hostes materteram vestram fati munus implesse innotuit, tunc vobis licentia permittitur agnoscendae per bonorum possessionem successionis:
von henry.922 am 23.03.2014
Daher, nachdem bei den Feinden bekannt wurde, dass Ihre Tante mütterlicherseits die Pflicht des Schicksals erfüllt hatte, wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, den Nachlass durch Besitzergreifung des Vermögens anzuerkennen:
von enes961 am 31.03.2023
Sobald es unter den Feinden bekannt wurde, dass Ihre Tante mütterlicherseits verstorben war, wurde Ihnen alsdann die Erlaubnis erteilt, Ihr Erbe durch den Besitz des Vermögens geltend zu machen: