Data certae pecuniae quantitate ei cuius meministi in vicem debiti actiones tibi adversus debitorem, pro quo solvisti, dicis esse mandatas et, antequam eo nomine litem contestareris, sine herede creditorem fati munus implesse proponis.
von thore.l am 27.10.2019
Ein gewisser Geldbetrag sei demjenigen gegeben worden, dessen Sie erwähnten, anstelle der Schuld, von der Sie sagen, dass Ihnen Ansprüche gegen den Schuldner abgetreten worden seien, für den Sie bezahlt haben, und, bevor Sie einen Rechtsstreit in dieser Angelegenheit hätten einleiten können, erklären Sie, dass der Gläubiger ohne Erben das Schicksal erfüllt habe.
von mathea.t am 08.08.2015
Du sagst, dass du nach Zahlung eines bestimmten Geldbetrags an die von dir erwähnte Person das Recht zur Rechtsverfolgung gegen den Schuldner übertragen bekommen hast. Bevor du jedoch rechtliche Schritte einleiten konntest, verstarb der Gläubiger ohne Erben zu hinterlassen.