Si non est numeratum, quod velut acceptum te sumpsisse mutuo scripsisti, et necdum transisse tempus statutum vel intra hunc diem habitam contestationem monstrando reddi cautionem praesidali notione postulare potes.
von cristin834 am 21.06.2023
Wenn das, was du als geliehen aufgenommen hast und aufgeschrieben hast, nicht bezahlt wurde, und du nachweist, dass entweder die festgelegte Frist noch nicht abgelaufen ist oder innerhalb dieses Tages ein Widerspruch erhoben wurde, kannst du die Rückgabe des Schuldscheins durch präsidiale Verfügung verlangen.
von maya.i am 26.04.2017
Wenn Sie das Geld, das Sie schriftlich als Darlehen anerkannt haben, tatsächlich nicht erhalten haben, können Sie den Gouverneur bitten, den Schuldschein zurückzugeben, indem Sie entweder nachweisen, dass die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder dass Sie innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt haben.