Non officientibus enim, quae perperam gesta sunt, si priorem gradum obtinetis, successionis compendium ad vos pertinet.
von oemer.q am 08.12.2015
Denn wenn die Dinge, die unrechtmäßig geschehen sind, Ihnen nicht entgegenstehen, und Sie den vorrangigen Rang innehaben, steht Ihnen der Vorteil der Nachfolge zu.
von mica.v am 14.05.2020
Wenn Sie Ihren bisherigen Status aufrechterhalten, stehen Ihnen die Erbrechte zu, ungeachtet etwaiger Verfehlungen, die sich ereignet haben.