Si mater tua propter furorem suum patrui sui bonorum possessionem non accepit, tu filius eius ad eorundem bonorum patrui magni possessionem ex edicto, quo prioribus non petentibus sequentibus permittitur, admissus es.
von dominick.n am 14.04.2024
Wenn deine Mutter aufgrund ihres Wahnsinns nicht in den Besitz der Güter ihres väterlichen Onkels gelangt ist, wurdest du als ihr Sohn gemäß dem Edikt, das denjenigen die Besitznahme erlaubt, die nachfolgen, wenn die Vorherigen nicht petitionieren, zum Besitz eben dieser Güter des Großonkels zugelassen.
von melek954 am 12.09.2023
Wenn Ihre Mutter aufgrund ihrer geistigen Erkrankung nicht das Eigentum ihres Onkels beansprucht hat, wurde Ihnen als ihrem Sohn das Recht gewährt, das Eigentum desselben Großonkels gemäß der Verfügung in Besitz zu nehmen, die nachfolgenden Erben die Geltendmachung erlaubt, wenn frühere Erben keinen Anspruch erheben.