Defuncti vero cognati succedere nolentes petere bonorum possessionem non urguentur.
von evelin.x am 13.03.2015
Die Verwandten des Verstorbenen, die nicht erben möchten, werden nicht gezwungen, den Besitz der Güter zu beantragen.
von julie9889 am 01.02.2017
Verwandte, die nicht erben möchten, werden nicht gezwungen, den Nachlass des Verstorbenen anzunehmen.