Si aviae frater eorum, de quorum successione agitur, velut ex testamento adiit hereditatem, quos intestatos decessisse ac falsum testamentum prolatum contendis, et ab intestato non petita bonorum possessione vita functus est, ac tu licet quinto gradu constitutus ex successorio capite petisti bonorum possessionem vel necdum exclusus petas, eorum successionem potes vindicare.
von mathilda.m am 09.09.2018
Wenn der Bruder der Großmutter derjenigen, deren Erbfolge verhandelt wird, die Erbschaft gleichsam aufgrund eines Testaments angetreten hat, welche du als intestat verstorbene und mit einem falschen Testament versehene behauptest, und nachdem er keine Besitzergreifung des Nachlasses aus Intestaterbfolge vorgenommen hat, verstorben ist, und du, obwohl im fünften Grad stehend, aus dem Erbfolgetatbestand die Besitzergreifung des Nachlasses beansprucht hast oder noch nicht ausgeschlossen beanspruchst, kannst du deren Erbfolge geltend machen.
von nathan.858 am 23.12.2017
Wenn der Bruder der Großmutter derjenigen Personen, deren Erbfolge umstritten ist, die Erbschaft aufgrund eines Testaments beansprucht hat (welches du als falsch bestreitest und behauptest, sie seien ohne Testament verstorben), und er selbst dann ohne Beantragung der Erbbesitznahme durch Intestaterbe verstirbt, kannst du deren Erbschaft beanspruchen, indem du bereits die Erbbesitznahme durch das Nachfolgerecht beantragt hast oder planst zu beantragen, selbst wenn du ein Verwandter fünften Grades bist.