Nam si is, quem quarto gradu constitutum non ambigitur, ex edicto petiit nec hoc te latuit, frustra nobis supplicasti.
von annabelle908 am 17.09.2024
Denn wenn jemand, der offensichtlich vierten Grades ist, bereits eine Petition gemäß dem Edikt eingereicht hat und Ihnen dies bekannt war, war Ihr Ersuchen an uns sinnlos.
von haily862 am 10.03.2015
Denn wenn derjenige, von dem unzweifelhaft feststeht, dass er im vierten Grade steht, vom Edikt Gebrauch gemacht hat und dies dir nicht verborgen geblieben ist, so hast du uns vergeblich angefleht.