Si quis itaque delatam sibi bonorum possessionem repudiaverit, non quousque tempus bonorum possessioni praefinitum excesserit, expectatur, sed statim ceteri ex eodem edicto admittuntur.
von lara927 am 22.10.2024
Wenn jemand die ihm angebotene Besitzanspruch ablehnt, wird nicht gewartet, bis die für die Besitzanspruch vorgeschriebene Zeit verstrichen ist, sondern sofort werden die anderen unter demselben Edikt zugelassen.
von damian.y am 20.07.2018
Wenn jemand das ihm angebotene Recht zum Besitz von Eigentum ablehnt, muss nicht bis zum vorgeschriebenen Zeitraum gewartet werden; stattdessen werden die anderen berechtigten Parteien sofort nach demselben Edikt zugelassen.