In petenda autem bonorum possessione dies utiles singuli considerantur.
von niklas8833 am 14.06.2019
Bei der Geltendmachung von Erbrechtsansprüchen werden Geschäftstage einzeln berücksichtigt.
von clemens.9843 am 11.11.2024
Bei der Beantragung des Erbbesitzes werden einzelne nutzbare Tage berücksichtigt.