Liberis itaque et parentibus tam naturalibus quam adoptivis in petenda bonorum possessione anni spatium, ceteris centum dierum dedit.
von hanna825 am 15.10.2015
Er gewährte Kindern und Eltern, ob natürlich oder adoptiert, eine Frist von einem Jahr zur Geltendmachung ihres Erbes, während anderen eine Frist von hundert Tagen zugestanden wurde.
von diana.e am 11.03.2021
Kindern und Eltern, sowohl natürlichen als auch adoptierten, gewährte er bei der Geltendmachung des Besitzes von Gütern eine Frist von einem Jahr, anderen [gewährte er] hundert Tage.