Si bonorum possessio dumtaxat tibi competit proximitatis nomine, habuisti spatium centum dierum utilium, ex quo eum defunctum scisti, ad bonorum possessionem amplectendam.
von antonia8895 am 17.12.2019
Wenn Ihnen der Nachlass ausschließlich aufgrund Ihrer Verwandtschaft zusteht, hatten Sie eine Frist von 100 Arbeitstagen, um den Erbanspruch geltend zu machen, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Tod der Person erfuhren.
von mathis.852 am 21.09.2020
Wenn dir die Besitzergreifung der Güter nur aufgrund des Proximitätsprinzips zusteht, hattest du eine Frist von einhundert nutzbaren Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem du von seinem Ableben Kenntnis erlangt hast, um die Besitzergreifung der Güter vorzunehmen.