Liberi contra tabulas parentium bonorum possessione admissa solis parentibus et liberis legata praestare debent secundum edictum.
von nicklas.835 am 22.08.2020
Wenn Kinder den Besitz des elterlichen Vermögens entgegen dem Testament erhalten, müssen sie Vermächtnisse nur an Eltern und Kinder auszahlen, wie im Edikt festgelegt.
von yusuf.u am 01.09.2016
Kinder, denen nach Widerspruch der Eltern der Besitz des elterlichen Vermögens gewährt wurde, müssen gemäß dem Edikt Vermächtnisse ausschließlich an Eltern und Kinder leisten.