Eadem haec observantur et in ea bonorum possessione quam contra tabulas testamenti parentis liberis praeteritis.
von vanessa.q am 14.01.2023
Diese gleichen Regeln gelten auch für den Pflichtteilsanspruch, den Kinder geltend machen können, wenn sie in der letztwilligen Verfügung ihrer Eltern übergangen wurden.
von victoria864 am 25.11.2019
Dieselben Beobachtungen gelten auch bei jener Vermögenszuwendung, die entgegen den Testamentstafeln des Elternteils an Kindern vorgenommen wird, die übergangen wurden.