Liberi de inofficioso querellam contra testamentum parentum moventes probationes debent praestare, quod obsequium debitum iugiter, prout ipsius naturae religio flagitabat, parentibus adhibuerunt, nisi scripti heredes ostendere maluerint ingratos liberos contra parentes extitisse.
von damian971 am 25.09.2022
Kinder, die den elterlichen Willen als ungerecht anfechten, müssen nachweisen, dass sie ihren Eltern stets die Ehrerbietung erwiesen haben, die die natürliche Pflicht erfordert, es sei denn, die eingesetzten Erben ziehen es vor zu belegen, dass die Kinder undankbar gegenüber ihren Eltern waren.
von lukas.a am 16.01.2018
Kinder, die eine Beschwerde wegen eines pflichtwidrigen Testaments gegen das Testament ihrer Eltern erheben, müssen Beweise dafür erbringen, dass sie ihren Eltern ununterbrochen den schuldigen Gehorsam erwiesen haben, so wie es die Natur selbst forderte, es sei denn, die eingesetzten Erben hätten vorgezogen zu zeigen, dass die Kinder undankbar gegenüber ihren Eltern waren.