Quia plerumque parentes sine causa liberos suos vel exheredant vel omittunt, inductum est ut de inofficioso testamento agere possint liberi, qui queruntur, aut inique se exheredatos aut inique praeteritos, hoc colore, quasi non sanae mentis fuerunt, cum testamentum ordinarent.
von domenik.x am 26.05.2023
Da Eltern ihre Kinder oft ohne triftigen Grund enterben oder übergehen, wurde den Kindern das Recht eingeräumt, rechtliche Schritte gegen ein pflichtwidriges Testament einzuleiten, indem sie argumentieren, dass ihre Eltern zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht bei zurechnungsfähigem Verstand waren.
von rebekka.r am 26.08.2017
Da Eltern ihre Kinder häufig ohne triftigen Grund enterben oder übergehen, wurde eingeführt, dsas die Kinder gegen ein unbilliges Testament vorgehen können, die sich darüber beschweren, dass sie entweder ungerecht enterbt oder ungerecht übergangen wurden, unter dem Vorwand, als seien sie nicht bei Verstand gewesen, als sie das Testament errichteten.