Verum si eundem numerum adfuisse sine scriptis testamento condito doceri potest, iure civili testamentum factum videri ac secundum nuncupationem bonorum possessionem deferri explorati iuris est.
von constantin959 am 07.08.2019
Kann jedoch nachgewiesen werden, dass dieselbe Anzahl von Zeugen bei der Erstellung des Testaments ohne schriftliche Dokumentation anwesend war, so gilt nach Zivilrecht das Testament als rechtsgültig und der Eigentumsbesitz wird gemäß der mündlichen Erklärung zugesprochen.
von jaden.8977 am 24.01.2020
Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass dieselbe Anzahl von Personen ohne schriftliche Dokumente bei der Erstellung des Testaments anwesend war, gilt nach Zivilrecht das Testament als errichtet und es ist nach mündlicher Erklärung rechtlich festgestellt, dass der Besitz von Gütern zu übertragen ist.