Licet ex causa fideicommissi manumissus sit, quem ex voluntate patris cum sorore te manumisisse proponis, tamen, si extraneos scripsit heredes, partis legitimae contra tabulas eius bonorum possessionem petendo, vel contra nuncupationem, si testamentum sine scriptis conditum est, intra tempora edicto praestituta eam partem poteris obtinere.
von erick.858 am 19.12.2013
Auch wenn jemand durch eine treuhandbasierte Vereinbarung freigelassen wurde und Sie behaupten, diese Person zusammen mit Ihrer Schwester gemäß dem Willen Ihres Vaters freigelassen zu haben, können Sie dennoch Ihren gesetzlichen Erbteil geltend machen. Dies können Sie tun, indem Sie den Besitz des Erbes gegen deren Willen beantragen (wenn sie außenstehende Erben benannt haben) oder gegen deren mündliches Testament (wenn ein unschriftliches Testament vorliegt), solange Sie den gesetzlich festgelegten Zeitrahmen einhalten.
von Nichole am 21.08.2013
Obwohl er aufgrund eines Fideikommisses freigelassen wurde, den du zusammen mit deiner Schwester gemäß dem Willen deines Vaters freigelassen hast, kannst du dennoch, wenn er fremde Erben eingesetzt hat, durch Beantragung des Besitzes der Güter gegen seine Testamentsurkunden für den Pflichtanteil oder gegen die mündliche Erklärung, falls das Testament ohne schriftliche Aufzeichnung erfolgte, innerhalb der durch das Edikt vorgeschriebenen Fristen diesen Anteil erlangen.