Nihil etenim aliud nisi tantummodo ususfructus tam naturalibus patribus quam adoptivis per filiosfamilias adquiritur in his rebus quae extrinsecus filiis obveniunt, dominio eis integro servato:
von ruby.f am 20.04.2014
Sowohl natürliche als auch Adoptivväter erwerben lediglich das Recht zur Nutzung und zum Genuss von Vermögenswerten, die ihre unterhaltsberechtigten Kinder aus externen Quellen erhalten, während die Kinder das vollständige Eigentumsrecht an diesen Gegenständen behalten.
von max861 am 16.09.2017
Denn nichts weiter als lediglich der Nießbrauch wird sowohl von natürlichen als auch von Adoptivvätern durch Söhne in väterlicher Gewalt bei denjenigen Sachen erworben, die den Söhnen von extern zukommen, wobei das Eigentum ihnen unversehrt erhalten bleibt