Cum non solum in maternis rebus, quae filiis familias deferuntur, sed etiam de aliis omnibus, quae adquisitionem effugiunt, et maxime post novellam nostri numinis legem, quae omnia, quae extrinsecus ad filios familias perveniunt et non ex paterna substantia, non esse adquirenda patribus statuit nisi tantummodo ad usum fructum, variae altercationes exortae sunt et varios eventus variosque continent tractatus et semper in iudiciis versantur, necesse est utiliter et apertissime omnia dirimere.
von janick.958 am 06.03.2014
Da nicht nur in mütterlichen Angelegenheiten, die Familienmitgliedern zugestellt werden, sondern auch bezüglich aller anderen Dinge, die der Erwerbung entgehen, und insbesondere nach dem neuen Gesetz unserer göttlichen Autorität, das festgelegt hat, dass alle Dinge, die Familienmitgliedern aus externen Quellen und nicht aus väterlicher Substanz zukommen, von Vätern nur zum Nutzungsrecht erworben werden dürfen, sind verschiedene Streitigkeiten entstanden, die verschiedene Ergebnisse und verschiedene Diskussionen enthalten und stets in Gerichtssälen präsent sind, ist es notwendig, alle Angelegenheiten nützlich und höchst klar zu lösen.
von stephanie.961 am 27.02.2023
Da es zahlreiche Streitigkeiten über Eigentumsrechte gab - nicht nur hinsichtlich der Erbschaft von Müttern an ihre unterhaltsberechtigten Söhne, sondern auch bezüglich anderer Vermögenswerte, die außerhalb der normalen Erwerbsregeln fallen - insbesondere seit unser neues kaiserliches Gesetz festgelegt hat, dass Väter nur Nutzungsrechte, nicht aber Eigentumsrechte an allem haben können, was ihre unterhaltsberechtigten Söhne aus anderen Quellen als dem väterlichen Erbe erhalten. Diese Streitigkeiten haben zu unterschiedlichen Ergebnissen und verschiedenen Rechtsdebatten geführt, die ständig vor Gericht auftauchen, weshalb wir alle diese Fragen auf praktische und sehr klare Weise lösen müssen.