Cum oportet similem providentiam tam patribus quam liberis deferri, invenimus autem in veteris iuris observatione multas esse res, quae extrinsecus ad filios familias veniunt et minime patribus adquiruntur, quemadmodum in maternis bonis vel quae ex maritali lucro ad eos perveniunt, ita et in his, quae ex aliis causis filiis familias adquiruntur, certam introducimus definitionem.
von ava8841 am 18.07.2019
Da wir sicherstellen müssen, dass sowohl Eltern als auch Kinder gleichen Schutz erhalten, haben wir festgestellt, dass nach dem alten Recht viele Vermögenswerte existieren, die abhängige Kinder von externen Quellen erhalten und nicht automatisch das Eigentum ihrer Väter werden, wie etwa Erbschaften von ihren Müttern oder Gewinne aus der Ehe. Wir führen nun klare Regelungen über diese und andere Wege ein, auf denen abhängige Kinder Eigentum erwerben können.
von victoria.936 am 07.05.2014
Da es notwendig ist, sowohl Vätern als auch Kindern eine ähnliche Vorsorge zu gewähren, stellen wir zudem bei der Beachtung des alten Rechts fest, dass es viele Dinge gibt, die von externen Quellen zu den Familienangehörigen gelangen und keineswegs von Vätern erworben werden, wie bei mütterlichen Gütern oder jenen, die aus ehelichem Gewinn stammen, so führen wir auch bei diesen Dingen, die von Familienangehörigen aus anderen Gründen erworben werden, eine eindeutige Definition ein.