Sed bene anteriores principes et huic causae providerunt, ne quis pro petendo bonorum possessiones curet, sed, quocumque modo si admittentis eam indicium, intra statuta tamen tempora, ostenderit, plenum habeat earum beneficium.
von luke.9823 am 08.09.2016
Aber frühere Herrscher haben für diese Angelegenheit gute Vorsorge getroffen, sodass niemand sich Sorgen machen muss, förmlich den Besitz von Eigentum zu beantragen. Stattdessen können sie, solange sie ihre Akzeptanz innerhalb der festgelegten Fristen nachweisen, dessen volle Vorteile erhalten, unabhängig davon, wie sie dies tun.
von maurice.w am 26.10.2022
Indessen haben die früheren Fürsten auch für diesen Zweck vorgesorgt, dass sich niemand um die Beantragung des Besitzes von Gütern bemühen soll, sondern wenn er auf irgendeine Weise den Nachweis der Annahme erbringt, und zwar innerhalb der festgelegten Fristen, er den vollständigen Nutzen dieser Dinge erhalten soll.