Sublata igitur praefata quinta bonorum possessione, in gradum eius sextam antea bonorum possessionem reduximus et quintam fecimus, quam praetor proximis cognatis pollicetur.
von liya.c am 25.02.2022
Nachdem wir daher die vorerwähnte fünfte Besitzansprache der Güter entfernt haben, haben wir den zuvor sechsten Besitzanspruch der Güter in seinen Rang zurückgeführt und ihn zum fünften gemacht, den der Prätor den nächsten Blutsverwandten verspricht.
von Ayleen am 03.11.2024
Nachdem wir also das zuvor erwähnte fünfte Erbrecht entfernt hatten, rückten wir das sechste Erbrecht an dessen Stelle und machten es zum fünften, welches der Magistrat den nächsten Verwandten verspricht.