Si emancipata a patre intra annum bonorum possessionem petere cessasti, praetendere iuris ignorantiam nullis rationibus potes.
von marlo945 am 23.04.2014
Wenn du innerhalb eines Jahres nach der Entlassung aus der väterlichen Gewalt die Erbschaftsbesitzansprüche nicht geltend gemacht hast, kannst du dich unter keinen Umständen auf Unkenntnis des Rechts berufen.
von yann.e am 06.08.2024
Wenn du von deinem Vater emanzipiert wurdest und innerhalb eines Jahres die Besitzansprüche nicht geltend gemacht hast, kannst du deine Unkenntnis des Rechts mit keinerlei Gründen rechtfertigen.