Cum ignorantia iuris excusari facile non possis, si maior annis hereditati matris tuae renuntiasti, sera prece subveniri tibi desideras.
von finia845 am 20.02.2021
Da man sich auf Unkenntnis des Rechts nicht leicht berufen kann, wünschst du, dass dir geholfen wird, wenn du als Volljährige dem Erbe deiner Mutter verzichtet hast und nunmehr mit einem verspäteten Antrag Unterstützung begehrst.
von tony.v am 19.12.2022
Da Rechtsunkenntnis keine akzeptable Ausrede ist und Sie bereits volljährig waren, als Sie auf Ihre Erbansprüche an den Nachlass Ihrer Mutter verzichtet haben, kommt Ihre Hilfsanfrage nunmehr zu spät.