Iuris ignorantiam nec mulieribus prodesse in edicti perpetui cursum de agnoscenda bonorum possessione manifestum est.
von mattheo926 am 31.10.2014
Es ist offensichtlich, dass Unkenntnis des Rechts Frauen während des Verlaufs des Edictum perpetuum bezüglich der Anerkennung des Besitzes von Gütern nicht nützt.
von isabell.f am 04.11.2023
Es ist offensichtlich, dass Frauen Rechtsunkenntnis nicht als Ausrede geltend machen können, wenn es um die Geltendmachung des Besitzes von Vermögenswerten gemäß dem Perpetualedikt geht.