Bonorum quidem possessionem pupilli nomine agnoscere tutorem potuisse aperte declaratur.
von adrian972 am 07.01.2018
Es wird offen erklärt, dass der Vormund in der Lage war, den Besitz von Gütern im Namen des Mündels anzuerkennen.
von celine.m am 28.10.2013
Es wird ausdrücklich festgestellt, dass ein Vormund im Namen seines Mündels Besitzanspruch auf Vermögen erheben kann.