Dotis actione successores mariti super eo, quod ei dotis nomine fuerat datum, convenire debes.
von ksenia.8881 am 18.10.2019
Du solltest rechtliche Schritte gegen die Erben deines Mannes einleiten, um die Mitgift zurückzufordern, die ihm gegeben wurde.
von peter.836 am 06.03.2024
Durch eine Dotationsklage musst du die Rechtsnachfolger des Ehemanns wegen dessen verklagen, was ihm namens der Mitgift gegeben worden war.