Ingrediendi enim in possessionem rerum dotalium, heredibus mariti non consentientibus, sine auctoritate competentis iudicis nullam habes facultatem.
von angelina931 am 12.03.2019
Du hast kein Recht, das Heiratsgut ohne die Zustimmung der Erben des Ehemanns und die Genehmigung eines zuständigen Richters in Besitz zu nehmen.
von greta.865 am 30.10.2024
Zum Betreten der Besitzes von Heiratsgutsproperten, wenn die Erben des Ehemanns nicht zustimmen, ohne die Autorität eines zuständigen Richters, haben Sie keine Befugnis.