Et ingrediens rem tuam contra vim eius auctoritate competentis iudicis protegeris.
von emmanuel833 am 28.01.2021
Wenn Sie Ihr Eigentum in Besitz nehmen, werden Sie durch die Autorität eines zuständigen Richters vor deren Gewaltanwendung geschützt.
von marla.971 am 10.06.2018
Und beim Betreten Ihres Eigentums werden Sie durch die Autorität eines zuständigen Richters gegen seine Gewalt geschützt.