Legis aquiliae actione expertus adversus eum, quem domum tuam deposuisse vel incendio concremasse damnoque te adflixisse proponis, ut id damnum sarciatur, competentis iudicis auctoritate consequeris.
von meryem.t am 12.03.2024
Wenn Sie gegen denjenigen eine Klage nach dem aquilischen Recht erheben, von dem Sie behaupten, er habe Ihr Haus demoliert, niedergebrannt und Ihnen Schaden zugefügt, werden Sie durch die Autorität des zuständigen Richters Ersatz für den entstandenen Schaden erlangen.
von mohamad.t am 25.12.2015
Durch die Anwendung der Lex Aquilia, indem Sie gegen denjenigen vorgehen, der nach Ihrer Behauptung Ihr Haus demoliert oder mit Feuer niedergebrannt und Ihnen Schaden zugefügt hat, werden Sie kraft der Autorität des zuständigen Richters erwirken, dass dieser Schaden behoben wird.