Liberum est autem ei cuius servus fuerit occisus, et privato iudicio legis Aquiliae damnum persequi, et capitalis criminis eum reum facere.
von bela.923 am 28.06.2015
Es steht ihm frei, dessen Sklave getötet wurde, sowohl auf privatrechtlichem Wege nach dem Aquilischen Gesetz Schadensersatz zu verfolgen als auch ihn wegen eines Kapitalverbrechens anzuklagen.
von leopold.847 am 09.04.2018
Zudem steht es dem Besitzer, dessen Sklave getötet wurde, frei, sowohl durch eine Privatklage nach dem Aquilischen Recht Schadensersatz zu fordern als auch eine Kapitalverbrechen-Anklage gegen den Täter zu erheben.