Quin etiam, si aqua per iniuriam alio derivata est, ut in priorem statum restituatur, eiusdem iudicis cura impetrabis.
von sarah.929 am 19.12.2018
Darüber hinaus wird, falls Wasser durch Unrecht anderweitig abgeleitet wurde, durch die Fürsorge desselben Richters erreicht werden können, dass es in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.