Nam si adhibita vi compulsi sunt possessiones suas quae maiore valebant minimo distrahere, iurisdictionis tenore, ut id quod improbe factum est in priorem statum revolvatur, impetrabunt.
von fiete.972 am 17.08.2019
Denn wenn sie mit Gewalt gezwungen wurden, ihre Besitztümer, die mehr wert waren, für einen sehr geringen Preis zu veräußern, kraft der Gerichtsbarkeit, so werden sie erwirken, dass das unrechtmäßig Geschehene in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.
von mathis.u am 21.12.2018
Wenn sie gezwungen wurden, ihr Eigentum für einen deutlich geringeren Wert zu verkaufen, können sie beim Gericht Rechtsmittel einlegen, um diese unrechtmäßige Transaktion rückgängig zu machen.