Si socero filiae tuae dotem dedisti, licet in eius positus potestate gener tuus rebus humanis exemptus sit, tamen non de peculio, sed in solidum a te consentiente filia conventum eum satis oportet facere.
von emilio.827 am 21.05.2022
Wenn du dem Schwiegervater deiner Tochter eine Mitgift gegeben hast, obwohl dein Schwiegersohn, der in dessen Gewalt stand, aus dem menschlichen Leben geschieden ist, muss er dennoch, nicht aus seinem Sondervermögen, sondern vollumfänglich, mit Zustimmung deiner Tochter, wenn er verklagt wird, Genugtuung leisten.
von mateo.q am 21.10.2013
Wenn Sie Ihrem Schwiegervater eine Mitgift gegeben haben, muss dieser Ihnen den vollen Betrag zurückzahlen, auch wenn Ihr Schwiegersohn, der unter der väterlichen Gewalt stand, verstorben ist, und zwar nicht nur aus seinem persönlichen Vermögen, vorausgesetzt, Ihre Tochter stimmt dem Rechtsverfahren zu.