Si constante matrimonio maritus fatali fuerit sorte consumptus, dos, quae data dicitur vel promissa ex eius uxoris facultatibus, ad eam revertatur, nihilque sibi ex hoc defuncti heres audeat vindicare, quod ad mulierem recurrere fecit obitus maritalis.
von fabienne.924 am 09.10.2021
Stirbt ein Ehemann während der Ehe, so soll jede Mitgift, die aus dem Vermögen seiner Frau gegeben oder versprochen wurde, an sie zurückgegeben werden, und der Erbe des Verstorbenen hat keinerlei Recht, irgendetwas zu beanspruchen, was durch den Tod des Ehemanns an die Frau zurückgefallen ist.
von iain.h am 25.11.2017
Wenn während einer bestehenden Ehe der Ehemann von einem tödlichen Schicksal dahingerafft wird, soll die Mitgift, die aus den Mitteln seiner Ehefrau gegeben oder versprochen worden sein soll, an sie zurückfallen, und in keiner Weise darf der Erbe des Verstorbenen es wagen, für sich zu beanspruchen, was der eheliche Tod der Frau zurückgegeben hat.