Inter culpas autem uxoris constitutionibus enumeratas et has addimus, si forte uxor sua ope vel ex industria abortum fecerit, vel ita luxuriosa est, ut commune lavacrum viris libidinis causa habere audeat, vel, dum est in matrimonio, alium maritum fieri sibi conata fuerit.
von greta.x am 16.10.2024
Zu den in den Verfassungen aufgezählten Verfehlungen einer Ehefrau fügen wir auch diese hinzu: wenn eine Ehefrau etwa durch eigene Bemühung oder Absicht einen Schwangerschaftsabbruch verursacht, oder wenn sie so lüstern ist, dass sie es wagt, aus Lust ein gemeinsames Bad mit Männern zu nehmen, oder wenn sie während der Ehe versucht hat, einen anderen Mann zu ihrem Ehemann zu machen.
von leano.e am 09.11.2013
Zu den in den Gesetzen bereits aufgeführten Verfehlungen von Ehefrauen fügen wir Folgendes hinzu: wenn eine Ehefrau vorsätzlich einen Schwangerschaftsabbruch herbeiführt, wenn sie so zügellos ist, dass sie sich erdreistet, zum Zweck der Befriedigung ihrer Lüste mit Männern zu baden, oder wenn sie versucht, während bestehender Ehe einen anderen Ehemann zu finden.