Si ignorans statum erotis ut liberum duxisti et dotem dedisti isque postea servus est iudicatus, dotem ex peculio recipies et si quid praeterea tibi debuisse eum apparuerit.
von musa.l am 29.12.2017
Wenn du jemanden geheiratet hast, ohne zu wissen, dass er tatsächlich ein Sklave war, und du ihn für frei gehalten hast, und ihm eine Mitgift gegeben hast, und er später als Sklave festgestellt wird, kannst du deine Mitgift aus seinem persönlichen Vermögen zurückfordern, zuzüglich allem, was er dir darüber hinaus schuldig ist.
von phillipp864 am 16.03.2022
Wenn du unwissend über den Status des Eros ihn als freien Mann geheiratet und eine Mitgift gegeben hast, und er später als Sklave verurteilt wird, kannst du die Mitgift aus seinem Peculium zurückfordern und alles, was er dir darüber hinaus schuldig war.