Filii autem tui, ut ex libera nati incerto tamen patre, spurii ingenui intelleguntur.
von hamza.8852 am 27.10.2014
Deine Söhne, als von einer freien Frau geboren, jedoch mit unbekanntem Vater, gelten rechtlich als uneheliche, aber freie Nachkommen.
von hamza.y am 21.10.2021
Deine Kinder, die von einer freien Frau geboren wurden, jedoch mit unbekanntem Vater, gelten als unehelich, aber freigeboren.