Ideoque si anseres tui aut gallinae tuae aliquo casu turbati turbataeve evolaverint, licet conspectum tuum effugerint, quocumque tamen loco sint, tui tuaeve esse intelleguntur:
von marcel.n am 23.10.2016
Und daher, wenn deine Gänse oder deine Hennen durch irgendeinen Zufall gestört werden und davonfliegen, obwohl sie deinem Blick entgangen sein mögen, gelten sie nichtsdestoweniger an jedem Ort, an dem sie sich befinden, als deine (männlich) oder deine (weiblich).
von caspar.99 am 29.05.2022
Wenn also Ihre Gänse oder Hühner aus irgendeinem Grund erschreckt werden und wegfliegen, bleiben sie auch dann, wenn Sie sie nicht mehr sehen können, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort weiterhin Ihr Eigentum.