Et qui lucrandi animo ea animalia retinet, furtum committere intellegitur.
von efe.917 am 03.06.2017
Wer diese Tiere mit der Absicht hält, Geld zu verdienen, gilt als Diebstahl zu begehen.
von lio.975 am 08.05.2022
Und wer mit der Absicht, Gewinn zu machen, diese Tiere zurückhält, gilt als Diebstahl zu begehen.